Sie möchten Kulturgast werden?
Sie wollen Kultur in Münster erleben? Sie möchten ins Kino oder Theater, zu Konzerten, Festivals oder Sportveranstaltungen, haben aber kein Geld dafür? Dann werden Sie unser Kulturgast und erhalten Sie kostenfreie Eintrittskarten für vielfältige Kulturveranstaltungen in Münster.
Wer kann Kulturgast werden?
Jede Person mit Wohnsitz in Münster und im Münsterland, die Leistungen aufgrund des Sozialgesetzbuches bezieht, einen Asylbewerber-Status hat oder unter einem bestimmten Einkommensniveau liegt kann sich als Kulturgast registrieren lassen. Die Registrierung findet entweder direkt bei der Kulturliste Münster statt oder über die Sozialpartner. Alle Menschen, die bereits als bedürftig bei einem der Sozialpartner gelistet sind, werden ohne weitere Prüfung aufgenommen. Der Nachweis der Bedürftigkeit wird einmal jährlich überprüft.
Berechtigungsnachweis
Um das Angebot der Kulturliste in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie Ihre Berechtigung nachweisen. Das können Sie mit dem
- Münster-Pass
- Bescheid zu ALG II
- Bürgergeld-Bescheid für Kinder
- Lohnabrechnung
- Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt
- Bafög-Bescheid
- Rentenbescheid
- BAB-Bescheid
- Berechtigung für Münster-TAFEL
Bitte fotografieren oder scannen Sie den Nachweis und schicken Sie ihn als Anhang mit ihrer E-Mail zu uns. Falls Sie einen Nachweis weder fotografieren noch einscannen können, können Sie sich mit dem Anmeldebogen per Post anmelden.
Die Einkommensgrenzen finden Sie hier:
Anzahl Erwachsene | Anzahl Kinder | Schwelle |
1 | 0 | 1.131 € |
2 | 0 | 1.696 € |
3 | 0 | 2.261 € |
1 | 1 | 1.470 € |
2 | 1 | 2.035 € |
1 | 2 | 1.809 € |
2 | 2 | 2.374 € |
2 | 3 | 2.714 € |
2 | 4 | 3.053 € |